Mit dem Antrag auf Abnahme einer theoretischen Prüfung können Sie als angehende:
- Piloten oder Pilotinnen,
- Flugdienstberater oder Flugdienstberaterinnen oder
- Flugtechniker oder Flugtechnikerinnen
die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:
- ATPL (A)
- ATPL (A) Bridge
- CPL (A)
- CPL (A) Bridge
- MPL (A)
- ATPL (H) VFR
- ATPL (H) IFR
- ATPL (H) IFR Bridge
- CPL (H)
- CPL (H) Bridge
- CPL (As)
- CPL (As) Bridge
- IR
- CB-IR
- FI Zeugnis (A)
- FI Zeugnis (H)
- FDB
- FTH
- BIR
Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendige Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I, BZFE beantragen.
Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:
- Angaben zur antragstellenden Person
- Angaben zur Lizenz
- Angaben zu fachlichen Daten zum Antrag.
Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Mit Antrag auf Abnahme einer ersten theoretischen Prüfungssitzung erhalten Sie vom Luftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, die im Rahmen Ihrer Ausbildung erforderliche theoretische Prüfung zu absolvieren und einen Prüfungsbescheid zu erlangen.