Mit der IARS-Berechtigung (Independent Airworthiness Review Staff) können Sie Tätigkeiten als Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt, ausführen. Bei der Ersterteilung beantragen Sie auch die Anmeldung zu den notwendigen Prüfungen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine bereits erhaltene Berechtigung zu verlängern oder zu erneuern.
Bei der Beantragung geben Sie Daten zur antragstellenden Person sowie zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz an.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist für die Beantragung, Verlängerung oder Erneuerung der IARS-Berechtigung zuständig.
Den Antrag auf IARS-Berechtigung können Sie online über das Bundesportal stellen.