Durchführung der Prüfungen zum Grundwissen (Theorieprüfungen) für die Erteilung einer Lizenz nach Teil-66, Kategorie L:
Durchführung der Luftfahrzeugmusterprüfung für Luftfahrzeuge der Gruppe 2/3 nach Teil-66:
- Gebühr in der Antragsprüfungsgebühr zur Erteilung der Luftfahrzeugmusterberechtigung enthalten
Durchführung der mündlich-praktischen Prüfung für die Prüferlaubnis als Prüferin oder Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL):
- Gebühr in der Antragsprüfungsgebühr zur Erteilung der Erlaubnis enthalten
Erneute Ladung wegen Nichtteilnahme an einer Prüfung:
Durchführung von Wiederholungsprüfungen bei nicht bestandenen Prüfungen oder Prüfungsteilen
Prüferin oder Prüfer von Luftfahrtgerät:
- 30% - 100 % der Antragsprüfungsgebühr zur Erteilung der Erlaubnisklasse oder Luftfahrzeugmusterberechtigung
Wiederholungsprüfungen, Lizenz nach Teil-66:
Reise- und Übernachtungskosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen:
- Nach tatsächlichem Aufwand selbst zu tragen