Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie gegen Berufskrankheiten ab. Als Unternehmerin oder Unternehmer sowie als selbstständig oder ehrenamtlich tätige Person sind Sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Sie können sich aber freiwillig versichern.
Dies gilt auch für
- mitarbeitende Ehegatten (Ehefrauen und männer) oder Lebenspartnerinnen und -partner, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind,
- Personen, die wie eine Unternehmerin oder ein Unternehmer tätig sind. Das sind Personen, die in Kapital oder Personenhandelsgesellschaften (GmbH, KG, GmbH & Co. KG):
- entweder als Gesellschafter-Geschäftsführer beziehungsweise Gesellschafter-Geschäftsführerin mit mindestens 50 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind beziehungsweise gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sämtliche Beschlüsse anderer Gesellschafter und Gesellschafterinnen verhindern können
- oder als mitarbeitende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterin ohne geschäftsführende Funktion mit mehr als 50 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind beziehungsweise gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sämtliche Beschlüsse anderer Gesellschafter und Gesellschafterinnen verhindern können.
Es gibt Fälle, in denen Unternehmerinnen und Unternehmer gesetzlich unfallversichert sind. Auch ehrenamtlich tätige Personen können in bestimmten Fällen pflichtversichert sein, beispielsweise im Gesundheitswesen. Wenn das auf Sie zutrifft, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Damit können Sie die Leistungen im Versicherungsfall Ihrem persönlichen Bedarf anpassen.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen regeln die Details der Versicherungen, beispielsweise Beiträge und die Berechnung der Geldleistungen.
Wenn Sie in diesem Sinne freiwillig versichert sind oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie jederzeit die Versicherungssumme ändern.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen legen die Ober- und Untergrenzen der Versicherungssumme fest. Die gewählte Versicherungssumme sollte Ihren tatsächlichen Einkommensverhältnissen entsprechen. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Beiträge sowie der Geldleistungen wie beispielsweise Verletztengeld und Renten.
Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang Ihres Antrags bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Um die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung zu beantragen, zu ändern oder zu kündigen, ist ein Antrag nötig.
Eine Änderung oder Kündigung ist jederzeit möglich.
Den Zeitpunkt der Kündigung können Sie wählen. Wenn Sie keinen Zeitpunkt angeben, endet die Versicherung mit dem Monat, in dem die Kündigung bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingegangen ist.
Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
In bestimmten Fällen ist keine Kündigung nötig, sondern die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung erlischt automatisch, zum Beispiel bei
- nicht gezahlten Beiträgen,
- Wechsel der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse,
- Einstellung des Unternehmens,
- Ausscheiden der versicherten Person aus dem Unternehmen oder
- Tod des Versicherten.