Es gibt keine Frist.
Sie können jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonates zahlen.
Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März muss bis zum 10. April bezahlt werden.
Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die Künstlersozialkasse monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.