In der Regel erhalten Sie am Anfang eines Jahres einen Brief von der Künstlersozialkasse. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, Ihre Jahresmeldung zur Künstlersozialabgabe für das letzte Jahr abzugeben.
Ausnahme: Sie wurden von der Künstlersozialkasse von der Pflicht befreit, jährliche Nullmeldungen abzugeben. In diesem Fall erhalten Sie am Anfang des Jahres keinen Brief von der Künstlersozialkasse. Sobald Sie wieder Zahlungen für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig tätige Personen leisten, müssen Sie von sich aus eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse senden.
Ermitteln Sie bitte die Gesamtsumme der Entgelte und geben Sie diese in vollen Euro-Beträgen an.
Sie können Ihre Meldung online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie dann die zu meldende Entgeltsumme eintragen.
Mitteilung per Post:
- Wenn Sie am Anfang des Jahres einen Brief von der Künstlersozialkasse erhalten haben, liegt diesem als Anlage ein Meldebogen bei.
- Anderenfalls stellt die Künstlersozialkasse den Meldebogen auch auf ihrer Internetseite im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter zur Verfügung.
- Füllen Sie den Meldebogen bitte vollständig aus.
- Senden Sie den unterschriebenen Meldebogen bitte an die Künstlersozialkasse.
- Den Eingang der schriftlichen Meldung bestätigt die Künstlersozialkasse Ihnen nicht.
Unabhängig davon, ob Sie die Meldung online oder per Post übermittelt haben:
- Nach Eingang Ihrer Meldung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
- Sobald Ihre Meldung bei der Künstlersozialkasse verarbeitet wurde, erhalten Sie einen Abrechnungsbescheid.
- Aus der Abrechnung geht hervor, welchen Betrag Sie an die Künstlersozialkasse zahlen müssen.
- Sollte sich aus der Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, erstattet die Künstlersozialkasse diesen Betrag in der Regel automatisch auf Ihr Konto.
- Aus der Abrechnung ergibt sich ebenfalls, welchen Betrag Sie monatlich als Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr zahlen müssen.
- Vorauszahlungen, die einen Betrag in Höhe von 40,00 EUR monatlich nicht überschreiten, brauchen Sie nicht zu leisten.
- Die Vorauszahlungen für ein Jahr werden mit der tatsächlichen Künstlersozialabgabe für das betreffende Jahr verrechnet.