Die Kosten für die Bearbeitung eines Antrags, einen Altersvorsorge- oder einen Basisrentenvertrag zu zertifizieren, betragen EUR 5.000.
Wird einem Antrag ein zertifizierter Antrag eines Spitzenverbands zugrunde gelegt und werden die weiteren Voraussetzungen des § 12 Absatz 1 Satz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) erfüllt, beträgt die Gebühr EUR 500,00.
Für Anträge eines Spitzenverbandes, welche dieser als Bevollmächtigter seiner Mitgliedsunternehmen für diese stellt, beträgt die Gebühr je zertifizierungswilligem Mitglied EUR 250,00.
Für die Ergänzung eines Vertrags um eine Darlehensoption, wenn der Vertrag nach dem AltZertG in der am 31.12.2007 geltenden Fassung zertifiziert wurde, beträgt die Gebühr EUR 250,00.