Auf Antrag zahlt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ansässigen Unternehmen zurück.
Sie müssen Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im elektronischen Portal des EU-Mitgliedstaats stellen, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist. Die jeweils zuständige Behörde Ihres EU-Mitgliedstaats leitet Ihren Antrag dann zur Bearbeitung an das BZSt weiter.
Privatpersonen können an dem Verfahren der Vorsteuervergütung nicht teilnehmen.
Hinweis:
Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, können ebenfalls die Vergütung der Vorsteuern beantragen. Hierzu verwenden Sie im BZStOnline Portal (BOP) das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung ausländischer Unternehmer (Drittstaaten) im Inland“.