Wenn Wirtschaftsbeteiligte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.
IT-Dienstleister können für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durchführen. Um als IT-Dienstleister an EMCS teilnehmen zu können, müssen Sie zuvor Ihre Stammdaten (unter anderem Name, Adresse, Ansprechpartner) bei der Generalzolldirektion, Direktion II - Stammdatenmanagement hinterlegen. Bei einem Neuantrag erhalten Sie von dort die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer. Sie können die Stammdaten mit demselben Antrag auch ändern lassen.