Die Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung hat zum Ziel, die Umgehung von Steuern zu bekämpfen.
Für die Erfassung der Identifikationsnummer haben Sie als Kreditinstitut 3 Monate nach Beginn der Geschäftsbeziehungen mit der Vertragsperson Zeit.
Wenn Sie die Identifikationsnummer nicht erfassen konnten, müssen Sie folgende Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln:
- Angaben zur Person und
- Angaben zur Anschrift
jedes Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten.
Zu den genannten Angaben verpflichtet Sie die Kontenwahrheit. Die Kontenwahrheit gilt für jede Person, die ein Konto führen, Wertsachen verwahren oder ein Schließfach überlassen will.
Die Vergeblichkeitsmeldung übermitteln Sie über ein elektronisches Meldeverfahren, welches das BZSt bereitstellt.
Hinweis
Wenn Sie ein Kreditkonto führen und der Kredit nur der
- Finanzierung privater Konsumgüter dient und
- der Kreditrahmen den Betrag von EUR 12.000 nicht übersteigt,
müssen Sie die Identifikationsnummer nicht ermitteln.