Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.
Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.
Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.
Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.
Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".
örtlich zuständiges Hauptzollamt
Steuerbegünstigungen mit Meldepflicht:
Steuerbefreiung für
Steuerermäßigungen für:
Steuerentlastungen mit Meldepflicht für:
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.
1 Tag bis 6 Monate
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)