Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?
In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:
- Einfuhren nach Deutschland
- Ausfuhren aus Deutschland
- Zolltarif
- Verbrauchsteuern
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Kraftfahrzeugsteuer
- Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
- Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
- Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
- ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)
- EMCS (Excise Movement and Control System)
- goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)
Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.
Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.