Sind Sie als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer tätig, aber müssen sich in Ihrem Auftragsverhältnis wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer behandeln lassen, dann sind Sie unter Umständen abhängig beschäftigt beziehungsweise scheinselbstständig. In diesem Fall unterliegen Sie der Sozialversicherungspflicht.
Sind Sie oder Ihre Auftraggebenden unsicher, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt, können Sie bei der sogenannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen.
Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Den Antrag auf Statusfeststellung können Sie sowohl als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer als auch als Auftraggeberin oder Auftraggeber stellen.