Als Eigentümer von ÖPNV-Verkehrsanlagen oder als Kommune beziehungsweise deren Zusammenschlüsse (Landkreise, Kommunal- und Zweckverbände) können Sie eine Zuwendung für Baumaßnahmen an Bushaltestellen beantragen.
Insgesamt können Zuwendungen für acht Bushaltestellen gemeinsam beantragt werden, solange die Gesamtkosten je Bushaltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 100.000 Euro sind in diesem Verfahren zu beantragen, insoweit die voraussichtliche Zuwendungssumme mindestens 25.000 € beträgt.
Im Rahmen der Förderung sind folgende Einzelbestandteile einer Maßnahme zuwendungsfähig:
- Warteflächen für Fahrgäste
- Busbuchten (nur bei verkehrstechnischem Bedarf)
- Borde für Niederflurbusse
- DINkonforme Blindenleitsysteme
- Haltestellenschilder
- Fahrgastunterstand (Sonnen und Regenschutz) bei Haltestellen mit mehr als 10 Einsteigern täglich mit:
- Abfallbehälter
- Informationsvitrine für die Fahrgastinformation (Fahrplanaushang, Umgebungsplan, Liniennetzplan, Tarifzonen)
- Beleuchtungsanlage (im Fahrgastunterstand integriert oder außerhalb des Fahrgastunterstandes im Warteflächenbereich)
- Kleinere erforderliche bauliche Anpassungen an das Umfeld in Lage und Höhe
- Fahrradabstellbügel (maximal 10 Bügel auf der befestigten Wartefläche)
Die Anträge sind bis zum 31.05. eines Jahres an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) zu stellen.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Die Behörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.