Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen nur Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.
Sie können diese Erlaubnis vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufheben lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.