Die Anzeige einer informationsbeauftragten Person können Sie schriftlich oder online vornehmen:
Sie zeigen die informationsbeauftragte Person mittels eines schriftlichen Antrages oder mittels des Online Dienstes an. In der Anzeige sind Nachweise zur Sachkunde der Person anzuhängen.
Nach Eingang prüft die Behörde die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.
Wenn bei der Prüfung das Fehlen von Dokumenten auffällt, wird die anzeigende Person kontaktiert und um Lieferung der fehlenden Dokumente gebeten.
Nach Einsendung der fehlenden Dokumente oder nach bestandener formeller Prüfung wird die Behörde für zuständige Behörde eine Entscheidung treffen.
Der Antrag kann bestätigt oder abgelehnt werden.
Die Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt.
Danach wird eine Gebührenaufstellung erstellt und Ihnen mit der Bitte um Zahlung zugesendet.