Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie eine Erlaubnis erhalten.
Unter Umständen muss die Behörde ein förmliches Verwaltungsverfahren durchführen. Dabei haben Beteiligte die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Behörde macht das Vorhaben zu diesem Zweck öffentlich bekannt und führt, falls notwendig, eine mündliche Verhandlung durch.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung von Grundwasser besteht nicht.
Keine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Grundwasser nur in geringem Maße und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnehmen, zum Beispiel für
- den eigenen Haushalt,
- die Gartenbewässerung,
- den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
- das Tränken von Vieh oder
- die Entwässerung von Grundstücken.