Der Antragstermin ist der 15.5. des jeweiligen Antragsjahres.
Der Antragsänderungstermin (letzter Tag, an dem der Antragsteller Änderungen an einem bereits eingereichten Antrag vornehmen kann, ohne dass der Antrag gekürzt wird) ist der 31.5. des Antragsjahres.
Antragsfristende ist der letzte Tag, an dem ein Antrag erstmalig eingereicht werden darf und Änderungen zu einem Antrag mitgeteilt werden dürfen. Dieser Termin errechnet sich aus dem Antragstermin plus 25 Tage.
Änderungen, die nach dem Antragsänderungstermin aber bis zum Antragsänderungsfristende eingehen, werden mit Verfristungskürzungen belegt. Nach dem Antragsänderungsfristende eingehende Anträge sind verfristet und werden nicht berücksichtigt.
Der „letzte Tag für die Änderung des Antrags nach Vorabprüfung“, ist der letzte Tag, an dem der Antragsteller Änderungen auf Grund von Informationen aus der Vorabprüfung einreichen darf.
Für diese Termine gilt: fallen sie auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so werden sie auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt.Modifikationsanträge können bis zum 01.10.des Antragsjahres eingereicht werden.
Modifikationsanträge können bis zum 01.10.des Antragsjahres eingereicht werden.