Die Verordnung über Kosten beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Kostenordnung-StUKostV) regelt die Höhe der Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des BStU.
Schriftliche Auskünfte an Betroffene, an Dritte oder nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) und die Einsichtnahme durch Betroffene, durch Dritte oder durch nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) sind gebührenfrei.
Für Auslagen, wie etwa für die Herausgabe von Duplikaten, fallen ab einer Höhe von EUR 2,56 Kosten an.
Duplikate von Papiervorlagen und verfilmten Akten kosten je Seite (DIN A4 bzw. DIN A3) mindestens EUR 0,03 und höchstens EUR 0,26.
Kostenverzeichnis