Unverhofft kommt oft ... und nicht selten wird dann Hilfe gebraucht.
Die zuständigen Stellen bieten oft unter dem Oberbegriff "Gesundheit" und/oder "Soziales" einen Menüpunkt "Notdienste". Dort werden in der Regel aktuelle Informationen zum Apotheken-Notdienst und zu den Notdiensten der Ärzte und Krankenhäuser angeboten.
Einen aktuellen Online-Zugang zu den Notdienstplänen der Apotheken in Niedersachsen bieten außerdem verschiedene Internetdienstleister, z. B.
Die Zuständigkeit liegt je nach den örtlichen Gegebenheiten bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 an. Auch der Ärztliche Notdienst steht bundesweit unter der Nummer 116 117 zur Verfügung.
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion