• Sie übermitteln ihre Anzeige der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
• Die Anzeige ist an keine Form gebunden.
• Unabhängig davon ob Sie die Anzeige online, schriftlich oder mündlich erstellen, müssen folgende Informationen enthalten sein:
• Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin/ der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
• Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin.
• Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort
• Bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf.
• Der beabsichtigte Beginn und das beabsichtigte Ende der Versammlung.
• Der Gegenstand bzw. das Thema der Versammlung.
• Die erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen.
• Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Wenn Sie die Anzeige online einreichen möchten:
• Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
• Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
• Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse
Wenn Sie die Anzeige postalisch einreichen möchten:
• Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anzeige und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
• Sie senden die Anzeige dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.
Anschließend:
• Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anzeige und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
• In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
• Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
• Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/Antragstellerin zurückgeschickt.
• Die Anzeige wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
• Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
• Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. - Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sei