Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen

Landkreis Uelzen - Pflegestützpunkt

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 800 - 6132
0581 800 - 76890

Leistungsbeschreibung

Seit 01.01.2014 gibt es in Niedersachsen eine neue seniorenpolitische Beratungsstruktur.

Die neuen Beratungsstellen ersetzen dabei nicht nur die bisherige Form der Seniorenservicebüros, sondern sie führen zudem das Aufgabenfeld der Pflegestützpunkte (PSP) in die Beratungsstellen ein. Dadurch wird das Nebeneinander der genannten Beratungsstellen aufgehoben und eine gemeinsame Beratungsstelle geschaffen. Dies baut Doppelstrukturen ab und führt zu einer optimierten Beratung aus einer Hand.

Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Angehörigen Beratung zu allen seniorenrelevanten Themen und zu Fragen der Pflege.

Die Pflegeberatung im engeren Sinne nach den §§ 7 und 7a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI) durch die Pflegekasssen bleibt unverändert erhalten.

Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen bauen darüber hinaus ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern auf. Zudem fungieren sie als Impulsgeber für die Entwicklung innovativer Angebote für die Zielgruppen. Die Potenziale älterer Menschen werden weiterhin gestärkt und genutzt, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität bewahrt und gefördert.

§ 7 Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
§ 7a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
Informationen zu Beratungsstrukturen für ältere Menschen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der Stadt Göttingen.

Übersicht der Senioren- und Plegestützpunkte Niedersachsen; Herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung [PDF]

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Das Qualifizierungsprogramm „DUO“ ist ein wichtiges Aufgabengebiet der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen. Die Qualifizierung der ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleiter erfolgt unter dem Dach der Freiwilligenakademie Niedersachsen. Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen vermitteln die Einsätze der ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleiter.

Das Programm „DUO“ umfasst im Wesentlichen die Alltagsbegleitung von Seniorinnen und Senioren und ist von den Niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach den §§ 45b und c Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SBG XI) zu unterscheiden. Bitte beachten Sie die dortigen Informationen.

§ 45b Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
§ 45c Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • abweichende Servicezeiten Sozialamt:
      Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr
      Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
      Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.
  • Mitarbeiter

    • Frau K. Schwank-Brammer
      Abteilung: soziale Hilfen
      Telefon
      0581 82-3116
      Fax
      0581 82-429

      Frau R. Struck
      Abteilung: soziale Hilfen
      Telefon
      0581 82-3115
      Fax
      0581 82-429

  • Online Dienste

  • Parken

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
  • Barrierefreiheit

  • Sonstige Angaben

    • Barrierefreiheit über Haupteingang des Rathauses
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft