Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- persönlichen Zuverlässigkeit,
- der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
- der fachlichen Eignung.
Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und genehmigen (im Linienverkehr) Fahrpläne und Tarife.
Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.
§ 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)