Schulpsychologische Beratung wird bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, bei Krisensituationen, im Kontext der Begabungsförderung, bei der Schulprogrammentwicklung oder zur Verbesserung von Kommunikation und Konfliktbewältigung angeboten. Die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten der zuständigen Stelle bieten u. a. Beratung und Fortbildungen an, um Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Verbesserung der Unterrichts- und Lernsituation zu geben.
Die Zuständigkeit liegt bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.