Durchführung von Sammlungen Informationserteilung

Landkreis Uelzen

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 82 - 0
0581 82 - 445

Leistungsbeschreibung

Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.

Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

Informationen zum Thema "Sammlungen" beim Deutschen Spendenrat e. V.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DIZ)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Donnerstag
      8:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch und Freitag
      8:00 - 12:00 Uhr

      Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
  • Online Dienste

  • Parken

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft