Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Hansestadt Uelzen - Bürger- und Standesamt

Postanschrift:
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
0581 800 - 6260
0581 800 - 6261
0581 800 - 76260

Leistungsbeschreibung

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Spezielle Hinweise - Welche Unterlagen werden benötigt?


Eine Anmeldung per Vollmacht ist nur möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vorsprechen können.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Derzeit besteht aufgrund der Corona-Pandemie kein freier Zugang zum Rathaus der Hansestadt Uelzen. Für ein konkretes Anliegen, welches nicht schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann, ist die telefonische Vereinbarung eines Termines erforderlich (s. hierzu unter: www.hansestadt-uelzen.de/erreichbarkeit). Die Allgemeinen Öffnungszeiten gelten derzeit nicht. Wir bitten um Verständnis.

      Allgemeine Öffnungszeiten:
      Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
      Montag, Dienstag, Donnerstag:
      jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
      und nach Vereinbarung
  • Online Dienste

  • Formulare

    • Wohnungsgeberbestätigung
      Anmeldung bei der Meldebehörde
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 6
    • Parkplatz:
      Anzahl: 73
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft