Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Sie benötigen eine zusätzliche Geburtsurkunde. Sie können diese für den Bereich der Hansestadt Uelzen und der Samtgemeinde Aue schriftlich, per Fax oder auch per E-Mail beantragen. Sie können dazu das Formular auf der rechten Seite nutzen. Bitte fügen Sie der Anforderung eine Kopie eines Ausweisdokumentes bei.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport