Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer

Hansestadt Uelzen - Abteilung Grünflächen und Umwelt

Postanschrift:
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
+49 581 800 - 0

Leistungsbeschreibung

Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Spezielle Hinweise - Rechtsgrundlage

Die Hansestadt Uelzen hat eine Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe erlassen.

Friedhofssatzung der Hansestadt Uelzen

 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Derzeit besteht aufgrund der Corona-Pandemie kein freier Zugang zum Rathaus der Hansestadt Uelzen. Für ein konkretes Anliegen, welches nicht schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann, ist die telefonische Vereinbarung eines Termines erforderlich (s. hierzu unter: www.hansestadt-uelzen.de/erreichbarkeit). Die Allgemeinen Öffnungszeiten gelten derzeit nicht. Wir bitten um Verständnis.

      Allgemeine Öffnungszeiten:
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      Montag, Dienstag, Donnerstag:
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      und nach Vereinbarung
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    • Fahrplanauskunft