Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Für die Entsorgung des Abwassers ist im Bereich der Hansestadt Uelzen der Abwasserzweckverband Uelzen mit der Klärnanlage zuständig.
Die Abwassergebühren werden durch die Abteilung Abgaben erhoben.
Näheres über den Abwasserzweckverband Uelzen:
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebühren richten sich nach der Entwässerungsabgabensatzung der Hansestadt Uelzen:
Entwässerungsabgabensatzung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Hansestadt Uelzen hat eine Abwassersatzung erlassen:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz