Änderung bei dem Verfahrensablauf zur Verlängerung/Neuausstellung von Jagdscheinen
Verlängerungen und Neuausstellungen von Jagdscheinen können ab dem 02.01.2023 auf dem Postweg bei der Jagdbehörde beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises und auf der Homepage der Jägerschaft Uelzen e.V. hinterlegt.
Bei Verlängerungen ist der ausgefüllte Antrag und eine Versicherungsbescheinigung über den Gültigkeitszeitraum vorzulegen. Bei Neuausstellungen ist zusätzlich ein Lichtbild einzureichen.
Die vollständigen Unterlagen sind an die Jagdbehörde des Landkreises Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen zu schicken. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist zu beachten, dass sich alle Unterlagen in einem Umschlag befinden, der für die Jagdbehörde ausgezeichnet ist.
Sobald die Verlängerung bzw. Neuausstellung des Jagdscheines erfolgt ist, wird der Antragsteller hierüber informiert. Der Jagdschein kann dann persönlich montags oder donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr ohne zusätzlichen Termin abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, vorzugsweise mit EC-Karte.
Da sich die Jagdbehörde von der persönlichen Eignung des Antragstellers überzeugen muss, ist die Abholung von Jagdscheinen mehrerer Personen nur in Ausnahmefällen möglich und im Vorfeld mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern abzustimmen.