Die Antragstellung kann online über ifsg-online erfolgen. Alternativ können Sie auf der Homepage Soziales Niedersachsen den Antrag als PDF-Dokument herunterladen.
Bei Arbeitnehmenden:
Hier ist leider keine Antragsstellung über das Fachverfahren möglich. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach einem Antragsvordruck. Arbeitnehmende erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausgezahlt. Ab der siebten Woche müssen sie selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um weiterhin eine Entschädigung zu erhalten.
Bei Arbeitgebenden:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich die Entschädigung anschließend auf Antrag zurückerstatten lassen. Sie können Anträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber gemeinsam stellen. Im Fachverfahren finden sie dafür den Ausdruck „Sammelantrag“. Sollten Sie für Ihr Unternehmen mehrere Anträge stellen wollen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, ein Nutzerkonto anzulegen. Dieses ermöglicht Ihnen, Anträge zwischen zu speichern, zum Beispiel wenn Ihnen Unterlagen oder Angaben fehlen. Ansonsten empfiehlt es sich, bereits alle Unterlagen vorliegen zu haben, da nur eine gewisse Zeitspanne vorgesehen ist. Und es ärgerlich ist, wenn diese abgelaufen ist und alle bereits eingegeben Daten gelöscht werden.
Sobald Sie Ihren Antrag Online erfasst haben, wird er automatisch an die zuständige Behörde übermittelt und mit Hilfe des Fachverfahrens bearbeitet und berechnet.
Nach Vorlage aller Unterlagen und Prüfung des Anspruches durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erhalten Sie dann Ihren Bescheid. Diesem können Sie dann die Höhe der gewährten Verdienstausfallentschädigung oder die Gründe einer Kürzung oder Ablehnung entnehmen.
Die Entschädigung wird Ihnen dann auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Sollten Sie keinen Zugang zum Fachverfahren haben, können Sie den Antrag auch auf dem Postweg stellen. Dafür gibt es auf der Home Page des Landes Niedersachsens entsprechende PDF Dokumente. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies eventuell zu einer längeren Bearbeitung führen kann. Der Antrag wird durch die Sachbearbeiter in diesen Fällen händisch im Fachverfahren nacherfasst, was zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Bearbeitung erfolgt nach Erfassung des Antrages und der evtl.. Nachforderung von Unterlagen, wie bei der Antragsstellung im Fachverfahren.
Bei Selbstständigen:
Selbstständige können den Antrag selbst stellen.
Als Selbstständige haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag über ifsg-online.de oder als Papierantrag zu stellen. Der Verfahrensablauf gestaltet sich, wie bei den Anträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Nach Prüfung des Anspruchs durch die Behörde wird ein entsprechender Bescheid erteilt sowie die Entschädigung ausgezahlt.