Die Anerkennung ist mit folgenden Unterlagen zu beantragen:
1. Angabe der Tätigkeit, auf die sich die Anerkennung erstrecken soll,
2. Angaben zum Bauprodukt und zur Bauart, für die eine Anerkennung beantragt wird; dabei kann auf bekanntgemachte technische Regeln Bezug genommen werden,
3. Angaben zu den mit der hauptberuflichen Leitung betrauten Personen, deren Geburtsdatum und Qualifikation, sowie zum leitenden und sachbearbeitenden Personal und deren Berufserfahrung,
4. Angaben über wirtschaftliche und rechtliche Verbindungen der Antragstellenden, der hauptberuflich leitenden Personen und der Beschäftigten zu einzelnen Herstellern,
5. Angaben zu den Räumlichkeiten und zur technischen Ausstattung,
6. Angaben zu Unterauftragnehmern,
7. einschlägige Zulassungen und Akkreditierungen aus anderen Staaten.