Sie verfügen über die nötige Fachkunde, Unabhängigkeit, gerätetechnische Ausstattung und Sie unterhalten ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Die Anforderungen nach dem Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich sind erfüllt.
Sie besitzen eine gültige DAkkS-Akkreditierung für die Untersuchungs- und Teilbereiche, die Sie zur Notifizierung beantragen wollen.
Sie haben den Antrag in dem Land gestellt, in dem Sie Ihren Hauptsitz haben. Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie diese Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.