Der Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein kann online über den Bürger- und Unternehmensservice (BUS) oder schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden.
Gibt die zuständige Aufsichtsbehörde Ihrem Antrag statt, erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde. Bei Ablehnung des Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Anerkannte Lohnsteuerhilfevereine werden in das von der zuständigen Aufsichtsbehörde geführte Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine eingetragen.