Die Prüfung als Wirtschaftsprüfer wird grundsätzlich sowohl im ersten als auch im zweiten Halbjahr eines jeden Kalenderjahres durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist
- für die Prüfung des ersten Halbjahres bis zum 31. Juli des Vorjahres,
- für die Prüfung des zweiten Halbjahres bis zum 28. Februar beziehungsweise 29. Februar desselben Jahres
zu stellen. Die Anträge müssen fristgerecht bei einer Landesgeschäftsstelle oder der Prüfungsstelle eingehen.