Jede Ersteintragung der beruflichen Verhältnisse
- einer Wirtschaftsprüferin/eines Wirtschaftsprüfers,
- einer vereidigten Buchprüferin/eines vereidigten Buchprüfers oder
- der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. Buchprüfungsgesellschaft
wird bei Erfassung im Berufsregister von den Mitarbeitern auf die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht überprüft. Beratungs- und Gestaltungshilfe bei der Lösung berufsrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.
Die Datenerfassung bildet darüber hinaus die Grundlage für die ordnungsgemäße Erledigung weiterer Aufgaben der zuständigen Stelle. Dies gilt unter anderem für das Nachweisverfahren bei der Berufshaftpflichtversicherung, die Aufrechterhaltung der Bestellungs- und Anerkennungsvoraussetzungen, Kundmachungsfragen, Siegelgestaltung und die Beitragserhebung.
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