Für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer entsteht drei Monate nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen eine Genehmigungsfiktion. Diese Genehmigungsfiktion gilt nur für Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger, § 6a GewO.
In jedem Fall empfiehlt sich die Antragstellung mit genügendem zeitlichem Vorlauf zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit. Die vollständige Beifügung der erforderlichen Unterlagen begünstigt eine zügige Verfahrensabwicklung.