Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung in verkürzter Form ist eine Gebühr an die zuständige Stelle zu zahlen. Für die Prüfung entstehen darüber hinaus Gebühren.
Gebühr: 1200,00 Euro
Prüfungsgebühr
Gebühr: 250,00 Euro
Zulassungsgebühr