Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung