Wird eine Werkstattkarte beschädigt oder ist auf Grund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar, so ist eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Bei Antrag auf Ersatz der Werkstattkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ist die nicht mehr nutzbare Karte der zuständigen Stelle zurückzugeben.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Dem Antragsteller wird binnen 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Werkstattkarte ausgehändigt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung