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Glasfaser - Servicehotline Mo. bis Do.: 8.00 - 16.00 Uhr, Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr 0581 82 8000 E-Mail senden

Häufige Fragen und Antworten

Bauarbeiten und Anschlusslegungen

Wie viele Anschlüsse erhält ein Gebäude?

In der Regel erhält jedes Gebäude nur einen Anschluss bzw. ein Leerrohr, in das entsprechend viele Glasfasern für die angegebenen Wohneinheiten eingeblasen werden, auch wenn mehrere Verträge für das Gebäude abgeschlossenen wurden. Alle Wohneinheiten können über diesen einen FTTB-Anschluss durch die einzelnen Glasfasern versorgt werden.

Wie wird der Anschluss erstellt?

Die Erstellung erfolgt in mehreren zeitlich voneinander getrennten Schritten und durch unterschiedliche Baukolonnen. Zuerst erfolgt die Leerrohrvorverlegung meist bis kurz vor das Gebäude durch eine Baukolonne. Weitere Baukolonnen erstellen zu einem späteren Zeitpunkt die Hauseinführung, blasen die Glasfaserkabel ein und montieren den Übergabepunkt im Gebäude. Dann folgt die Messung und Dokumenation. Erst wenn alle Messwerte stimmen, kann der Anschluss zum Betrieb feigegeben werden.

Wo wird die Leitung ins Gebäude geführt?

In der Regel dort, wo Ihr jetziger Telefonanschluss bereits liegt. Allerdings wird der Glasfaseranschluss in das Gebäude gelegt, auch wenn Ihr jetziger Anschluss außen am Gebäude angebracht ist. Ob der Anschluss auch in den Keller oder an anderer Stelle im Erdgeschoss gelegt werden kann, können Sie mit der Baufirma vor Beginn der Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen.

Kann ein vorhandenes Schutzrohr, das aus dem Gebäude führt, verwendet werden?

Nein, da leider nicht gewährleistet ist, dass dieses gas- und wasserdicht verbaut wurde. Ein Glasfaseranschluss bedingt eine gas- und wasserdichte Hauseinführung und die Verdichtung des normalen Schutzrohres wäre im Gegensatz zur Herstellung der Hauseinführung nur zu einem deutlich erhöhten Aufwand möglich. (Ausgenommen davon sind Mehrspartenhauseinführungen, die bei Neubauten oder Sanierungen von Gebäuden eingesetzt werden)

Was passiert, wenn durch die Bauarbeiten etwas beschädigt wurde?

Durch Bauarbeiten verursachte Schäden müssen von den Baufirmen selbst reguliert werden. Bitte melden Sie den Schaden direkt beim zuständigen Bauleiter vor Ort. Einen Ansprechpartner oder notwendige Kontaktdaten erhalten Sie über die Glasfaser-Servicehotline unter 0581 82 8000.

Wer kümmert sich um die Verkabelung im Haus?

Die Verteilung der Signale ab dem Anschlusspunkt (Gf-APL) liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers. Eventuell ist eine interne Verkabelung oder Weiterverlegung im Gebäude notwendig. Dazu können Sie einen Elektrodienstleister Ihrer Wahl beauftragen.

Kostenpflichtige Anschlüsse

Was kostet mich die Anschlusslegung?

Die Anschlusskosten betragen mindestens 2.049,99 € brutto (1.722,68 € Netto). Auf Anfrage bei unserer Glasfaser-Servicehotline unter 0581 82 8000 oder glasfaser@landkreis-uelzen.de erhalten Sie nähere Informationen.

Was kann ich tun, wenn ich die Vorvermarktung verpasst habe?

Wenn Sie im Ausbaugebiet (weißer Fleck) des Landkreises wohnen, können Sie ein unverbindliches Angebot über die Erstellung eines kostenpflichtigen Glasfaseranschlusses unter 0581 82 8000 oder glasfaser@landkreis-uelzen.de anfordern.

Wie erfahre ich, ob ich zum Ausbaugebiet (weißer Fleck) gehöre?

Informieren Sie sich einfach bei unserer Glasfaser-Servicehotline unter 0581 82 8000 oder glasfaser@landkreis-uelzen.de, ob Sie zum Ausbaugebiet zählen und zu welchen Konditionen ein Anschluss bei Ihnen möglich ist. Sie erhalten auf Wunsch ein individuelles Erschließungsangebot.

Muss ich einen Vertrag mit der Lünecom schließen?

Nein, wenn Sie die Anschlusskosten selber tragen nicht. Für die aktive Nutzung müssen Sie aber einen Glasfser-Vertrag für Internet und ggf. Telefonie mit einem Netzanbieter schließen, z..B.mit der Lüencom. Der Landkreis Uelzen bietet selbst keine Produkte oder Tarife an.

Kann ich meinen Auftrag zur Erstellung des kostenpflichtigen Anschlusses widerrufen?

Ja, innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.

Wann muss ich den kostenpflichtigen Anschluss bezahlen?

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungsstellung. Der Anschluss wird nach Fertigstellung in Rechnung gestellt.

Kann ich den Anschlus in Raten abzahlen?

Nein, eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Lünecom, Verträge und Kündigung

Ich ziehe um, kann ich meinen Vertrag mitnehmen?

Ihren Lünecom-Vertrag können Sie an Ihre neue Anschrift übertragen, sofern diese im Ausbaugebiet des Landkreises Uelzen liegt. Sollte das neue Objekt allerdings keinen Hausanschluss erhalten haben, d.h. es lag dort kein Vorvertrag während der Vorvermarktung vor, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der Lünecom. Alternativ unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot über die Erstellung eines Anschlusses an Ihrer neuen Adresse. Einfach unter 0581 82 8000 oder glasfaser@landkreis-uelzen.de anfragen.

Weitere Fragen zur Lünecom?

Werfen Sie einen Blick in die >>>FAQ-Übersicht der Lünecom!