Versammlungen

Anzeige einer Versammlung

Versammlungen und Aufzüge im öffentlichen Raum unter freiem Himmel sind anzeigepflichtig, bedürfen aber keiner Genehmigung.


Es handelt sich hierbei um Zusammenkünfte von Personen, die friedlich und ohne Waffen Angelegenheiten politischen Inhalts in die Öffentlichkeit tragen wollen.
Die Versammlungsbehörde kann im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Versammlung mit Auflagen versehen, die dem Anmelder in Form eines Bescheides bekannt gegeben werden.