Wir sind umgezogen!
Unsere neue Anschrift lautet:
Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsstelle werden nur noch Anliegen mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet, es ist kein freier Zugang möglich.
Bitte buchen Sie sich online unter Online-Terminvergabe einen Termin.
Für telefonsiche Rückfragen können Sie uns unter der Rufnummer 0581/82-345 erreichen.
Informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Homepage des Landkreises über die aktuelle Sachlage.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Online-Zulassungsverfahrens (s. unten).
Montag |
08:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag |
08:00 - 15:30 Uhr |
Mittwoch |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Freitag |
08:00 - 11:30 Uhr |
Zahlungsarten
Wir bieten grundsätzlich die Zahlung in bar oder mit EC-Karte an.
Wartezeiten
Grundsätzlich lassen sich die Wartezeiten nicht bestimmen. Erfahrungsgemäß sind die Wartezeiten am Montag oder Dienstag in der Zeit von 13:30 - 14:30 Uhr eher kürzer.
Vollmacht Vordruck Vollmacht
Stellen Sie eine Vollmacht und eine Einzugsermächtigung (Sepa-Lastschriftmandat) für die KFZ-Steuer aus, wenn Sie nicht selbst zu uns kommen.
Auch der Personalausweis des Halters darf nicht fehlen. Ist nur ein Reisepass vorhanden, wird zusätzlich eine Meldebescheinigung benötigt. Diese darf nicht älter als 3 Monate sein.
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Vordruck Sepa-Lastschriftmandat
Seit dem 1. Januar 2014 werden grundsätzlich nur noch SEPA-Bankverbindungen durch die Steuerverwaltung angenommen. Ab sofort werden somit Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuern auch bei der Zulassungsstelle des Landkreises Uelzen nur noch unter der Verwendung des SEPA-Lastschriftmandats angenommen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch direkt unter www.ofd.niedersachsen.de heruntergeladen werden.
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist seit dem 01.03.2004 gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss bei fast jedem Vorgang vorgelegt werden (s. Tabelle „Zulassungsunterlagen“).
Einverständniserklärung für minderjährige Kinder Vordruck Einwilligungserklärung
Die Erziehungsberechtigten bzw. der Vormund müssen nach dem BGB der Zulassung eines Fahrzeuges auf ein minderjähriges Kind zustimmen. Zusätzlich zu der schriftlichen Einverständniserklärung sind die Ausweise der Erziehungsberechtigten sowie die Geburtsurkunde bzw. der Ausweis des Kindes vorzulegen.
Beantragung eines Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichens ohne festen Wohnsitz in Deutschland Vordruck Empfangsbevollmächtigter
Besteht in Deutschland kein Wohn- oder Firmensitz ist ein Empfangsbevollmächtiger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uelzen anzugeben, um ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Eine Kopie des Personalausweises des Empfangsbevollmächtigten ist mit vorzulegen.
Verlusterklärung Vordruck Verlusterklärung
Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben, benötigen wir zur Neuausstellung Ihren Personalausweis, eine Verlusterklärung, gültige HU und ggfs.den Fahrzeugbrief (sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind, nicht Zulassungsbescheinigung Teil II), da dieser mit ausgetauscht werden muss
Beim Verlust bzw. Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden, d. h. Ihr Fahrzeug wird umgekennzeichnet. Wurden Ihre Kennzeichen gestohlen, müssen Sie dieses bei der Polizei anzeigen. Die von dort vergebene Tagebuchnummer muss vorgelegt werden.
Wenn Sie Ihren Fahrzeugbrief/Zulassungbescheinigung Teil II verloren haben, müssen Sie eine Versicherung an Eides statt bei uns oder einem Notar abgeben. Die Eidesstattliche Versicherung muss durch den Halter persönlich unter Vorlage des Personalausweises vor Ort erfolgen.
Nützliche Tipps:
- Stellen Sie eine Vollmacht und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer aus, wenn Sie nicht selbst zu uns kommen.
- Nach einem Umzug oder einer Heirat müssen die Fahrzeugpapiere unverzüglich geändert werden.
- Werden an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige Änderungen vorgenommen, müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden.
- Bei Minderjährigen kann ein Fahrzeug nur mit einer Einverständniserklärung sowie die Personalausweise beider Elternteile zugelassen werden.
- Liegt Ihr Fahrzeugbrief bei einer Bank, fordern Sie diesen an. Ohne den Fahrzeugbrief kann keine Zulassung und ggf. auch Änderung vorgenommen werden. Unter der Tel.-Nr. 0581/82-177 oder 82-176 können Sie nachfragen, ob der Brief schon bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
- Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichen sind Gebühren in Höhe von 10,20 € und für eine Vorabreservierung des Wunschkennzeichens 2,60 € fällig.
- Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs schließen Sie unbedingt einen Kaufvertrag ab. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse sich beim Verkauf des Fahrzeuges den Ausweis des Käufers vorlegen zu lassen und die Personalien gut lesbar in den Kaufvertrag einzutragen. Dieser sollte unverzüglich bei Ihrer Zulassungsbehörde eingereicht werden.
Kfz-Online-Abmeldung und Kfz-Online-Zulassung
Online-Abmeldung
Einen Antrag auf Abmeldung Ihres Fahrzeuges können Sie online stellen. Voraussetzung für die Online-Abmeldung sind die seit 1. Januar 2015 ausgegebenen Zulassungsplaketten auf Ihrem Kennzeichen sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, die mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind. Zusätzlich benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) und müssen über ein entsprechendes Lesegerät verfügen.
Weitere Informationen zur Online-Abmeldung finden Sie auf dem Informationsblatt
Niedersächsisches Antrags-Portal für die Online-Abmeldung
Online-Zulassung
Seit dem 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, Fahrzeuge neu zuzulassen, wieder zuzulassen, umzuschreiben oder die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern zu lassen.
Für die Online-Zulassung müssen folgende Vorraussetzungen vorliegen:
- die Kennzeichen des Fahrzeugs müssen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes versehen sein (Vergabe seit dem 01.01.2015)
- das Fahrzeug muss über eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes verfügen
- Sie müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Funktion und ein Lesegerät bzw. ein Smartphone mit installierter AusweisApp besitzen
WeitereInformationen zur Online-Zulassung finden Sie auf dem Informationsblatt
Niedersächsisches Antrags-Portal für die Online-Zulassung
Weitere Informationen zur Zulassung Ihres Fahrzeuges und Vorlage der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter der anliegenden Tabelle oder dem weiterführenden Link.
Kfz-Kennzeichen online reservieren ⇒ hier