Bus & Bahn (ÖPNV/ Mobilität)

Busausfälle, Fahrgastrechte, Beeinträchtigungen

Busausfälle

Lt. Mitteilung der RBB GmbH kann es derzeit aufgrund der Witterung und den Straßenverhältnissen zu Verspätungen im ÖPNV und in der Schülerbeförderung kommen.

Weiterhin können vereinzelt Haltestellen aufgrund nicht ausgeführter Räumung nicht angefahren werden. Wir bitten alle Fahrgäste sich vor Fahrtantritt zu informieren, ob der gewünschte Bus fahren wird.

Grundsätzliche Informationen zu den jeweiligen Fahrten erhalten Sie im Fahrplaner der VBN, der sowohl browserbasiert als auch als App für mobile Endgeräte verfügbar ist.

https://www.vbn.de/fahrplaner/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den RBB-Kundendialog.

Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 7-16 Uhr sowie freitags von 7-14 Uhr unter 0531/35639229 oder per Email: kundenservice.rbb-hbb@deutschebahn.com.

 

Fahrgastrechte aufgrund von Busausfällen

Sollte es wie oben aufgeführt zu Busausfällen kommen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei dem Verkehrsunternehmen Ihre Fahrgastrechte geltend zu machen.

Um einen Anspruch auf Erstattung für Auslagen hinsichtlich Beförderungen durch ein Taxi oder durch einen eigenen PKW zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Von dem für den Liniendienst zuständigen Verkehrsunternehmen kann in dem entsprechenden Zeitraum kein Ersatz erfolgen
  2. Es besteht eine Dringlichkeit zur Beförderung
  3. Es muss in Vorkasse getreten werden
  4. Genaue Zeit- und Datenangaben
  5. Bei eigenem fahrbaren Untersatz, ggfs. KM - Angaben und die direkte Strecke, denn nur diese wird berücksichtigt. ​Quittungen über Ausgaben aufbewahren und ggfs., wenn gefordert einsenden
  6. Name, Adresse, IBAN angeben.

Seitens der RBB wird zusätzlich noch auf die Webseite www.dbregiobus.de verwiesen, auf der das Fahrgastrecht im Menüpunkt „Service“ mit aufgeführt ist. 

Ihre Ansprüche senden Sie dann an die allgemeine E-Mail Adresse des Kundendienstes kundenservice.rbb-hbb@deutschebahn.com und von dort wird Ihr Anliegen an den Kundendienstmitarbeiter weitergeleitet, der für die Erstattungen zuständig ist. Sie können direkt das Formular ausfüllen.

Hinweis: Eine Erstattung durch den Landkreis Uelzen kann nicht erfolgen.

 

Baustellen/Baustellenfahrpläne/Ersatzhaltestellen

Im Rahmen von laufenden Instandsetzungsarbeiten kommt es regelmäßig zu Verkehrsbeeinträchtigungen, die in Folge zu Verspätungen oder anderen Beeinträchtigungen im Fahrbetrieb führen können.

Über umfassende Beeinträchtigungen aufgrund von Baumaßnahmen, für die u.a. Ersatzhaltestellen oder Baustellenfahrpläne erforderlich sind, informiert Sie das Verkehrsunternehmen hier.