Führerscheinstelle

 Allgemeine Informationen

Die Führerscheinstelle des Landkreises Uelzen finden Sie unter der Anschrift:

Albrecht-Thaer-Str. 101

29525 Uelzen

Anfahrtsskizze

 

Öffnungszeiten

Antragsverfahren können ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache in den Räumlichkeiten des Kreishauses erfolgen. Bitte buchen Sie sich daher in unserer Online-Terminvergabe einen Termin.

Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie diesen bitte über den in der Terminbestätigung enthaltenen Link. Sie können den Termin auch per E-Mail unter fuehrerscheinstelle@landkreis-uelzen.de oder telefonisch absagen.

Allgemeine Erreichbarkeit der Führerscheinstelle

Sie können die Führerscheinstelle an folgenden Zeiten telefonisch unter der Service-Hotline 0581/82-2905 erreichen:

Montag 8.00 - 12.00 13.00 - 16.00
Dienstag 8.00 - 12.00 13.00 - 16.00
Mittwoch 8.00 - 12.00  
Donnerstag 8.00 - 12.00 13.00 - 16.00
Freitag 8.00 - 12.00  

 

Weitere Informationen

Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt über unseren Kassenautomaten im Wartebereich der Kfz-Zulassungsstelle. Sie können bar oder mit allen gängigen Kreditkarten oder EC-Karte zahlen.

Umtausch alte Papierführerscheine

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung innerhalb der EU auf einheitliche und fälschungssichere Führerscheine umgestellt werden. Die neuen Führerscheine werden dann nur noch eine Geltungsdauer von 15 Jahren haben und müssen anschließend verlängert werden.

Der Umtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden - Kartenführerscheine ebenso wie die älteren grauen und rosafarbenen Papierführerscheine.

Die Umstellung auf den neuen Führerschein erfolgt in einem Stufenplan. Als erstes sind alle Papierführerscheine dran, in einem nächsten Schritt dann die Kartenführerscheine. Wann es spätestens soweit ist, zeigen die Tabellen.

Wir bitten Sie, den Umtausch Ihres Führerscheins möglichst erst dann zu beantragen, wenn es erforderlich wird. Die Fristen zum Umtausch enden jeweils erst im Januar, sodass wir jeweils eine Antragstellung ab Sommer des Vorjahres empfehlen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die neuen Führerscheine künftig nur noch 15 Jahre gelten.

Für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 (rosa oder grauer Papierführerschein) erstellt wurden, ist das Geburtsdatum entscheidend:

Geburtstsjahr des Inhabers/der Inhaberin der Fahrerlaubnis

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch:

Ausstellungsjahr                                                                         

Stichtag des Umtauschs                                                                

1999 - 2001

19. Januar 2026

2002 - 2004

19. Januar 2027

2005 - 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 - 18. Januar 2013  

19. Januar 2033