Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung innerhalb der EU auf einheitliche und fälschungssichere Führerscheine umgestellt werden. Die neuen Führerscheine werden dann nur noch eine Geltungsdauer von 15 Jahren haben und müssen anschließend verlängert werden.
Der Umtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden - Kartenführerscheine ebenso wie die älteren grauen und rosafarbenen Papierführerscheine.
Die Umstellung auf den neuen Führerschein erfolgt in einem Stufenplan. Als erstes sind alle Papierführerscheine dran, in einem nächsten Schritt dann die Kartenführerscheine. Wann es spätestens soweit ist, zeigen die Tabellen.
Wir bitten Sie, den Umtausch Ihres Führerscheins möglichst erst dann zu beantragen, wenn es erforderlich wird. Die Fristen zum Umtausch enden jeweils erst im Januar, sodass wir jeweils eine Antragstellung ab Sommer des Vorjahres empfehlen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die neuen Führerscheine künftig nur noch 15 Jahre gelten.
Für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 (rosa oder grauer Papierführerschein) erstellt wurden, ist das Geburtsdatum entscheidend:
Geburtstsjahr des Inhabers/der Inhaberin der Fahrerlaubnis
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Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
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Vor 1953
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19. Januar 2033
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1953 bis 1958
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19. Januar 2022
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1959 bis 1964
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19. Januar 2023
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1965 bis 1970
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19. Januar 2024
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1971 oder später
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19. Januar 2025
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Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch:
Ausstellungsjahr
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Stichtag des Umtauschs
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1999 - 2001
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19. Januar 2026
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2002 - 2004
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19. Januar 2027
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2005 - 2007
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19. Januar 2028
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2008
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19. Januar 2029
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2009
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19. Januar 2030
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2010
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19. Januar 2031
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2011
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19. Januar 2032
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2012 - 18. Januar 2013
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19. Januar 2033
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