Wenn im Winter extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen eintreten, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Sollte der Schulweg aufgrund dieser Witterungsverhältnisse, wie z.B. Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm, gefährdet sein, so dass der Schulweg sowohl im ÖPNV, im freigestellten Schülerverkehr oder zu Fuß nicht ohne erhebliche Gefahren für die Schülerinnen und Schüler zu bewältigen ist, ist mit der Anordnung von Schulausfall zu rechnen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen den Schulweg zurücklegen.
Die Entscheidung über einen Schulausfall trifft der Landkreis Uelzen je nach Vorhersehbarkeit der Witterungsverhältnisse grundsätzlich am Vorabend oder in Ausnahmefällen am Morgen des jeweiligen Schultages.
Anschließend wird Folgendes veranlasst:
Der Schulausfall wird über das Schulausfallmeldesystem an die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (VMZ) gemeldet und die Schulen und Beförderungsunternehmen werden per E-Mail entsprechend informiert.
Die Bürger-Informations- und Warn-App (BIWAPP) wird aktualisiert. Die App kann kostenfrei auf Smartphones mit den Betriebssystemen iOS und Android heruntergeladen werden. Informationen zum Download und den Einstellungen sind hier zu lesen.
Weiterhin wird der Landkreises Uelzen über die Entscheidung auf seiner Homepage sowie über die sozialen Medien entsprechend informieren.
Durch die Meldung an das VMZ erhalten die regionalen Radiosender die erforderlichen Informationen und geben den Unterrichtsausfall zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt.
Die Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen II Georgsanstalt werden im Falle des Unterrichtsausfalls im Distanzunterricht beschult.
Laut Mitteilung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg müssen Schulen Vorsorge für entsprechende Situationen treffen und planen, welche Lehrkräfte bei der Anordnung von Unterrichtsausfall dennoch verpflichtet sind, zum Dienst zu erscheinen, um Aufsichtspflichten gegenüber Schülerinnen und Schülern erfüllen zu können, die in Unkenntnis des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind.
Hinweis: Wenn der Landkreis Uelzen nicht informiert, dass die Schule ausfällt, findet der Unterricht statt. Das letzte Wort über den Schulweg ihrer Kinder haben jedoch die Eltern: Sie können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder auf winterlichen Straßen zur Schule schicken.