Fachberatung zum Kinderschutz

Fachberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung § 8b SGB VIII, § 4 Abs 2 KKG.

Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes haben alle Personen (einschließlich der Berufsgeheimnisträger und -trägerinnen), die beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf entsprechende fachliche Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft.

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gesundheitsberufen wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Ergo- und Sprachtherapeutinnen und - therapeuten ect.

Bei der Beratung geht es um fachliche Fragen im Bereich der Kindeswohlgefährdung und des Verfahrens nach § 8b SGB VIII bzw. § 4 KKG, Methoden der Risikoeinschätzung, Techniken der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern sowie um mögliche Hilfen.

Wir bemühen uns zeitnah einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Dazu rufen sie uns einfach zu unseren telefonischen Sprechzeiten an.

 

Ansprechpartner ist:

Matthias Nörenberg
Diplom-Sozialpädagoge

Kinderschutzfachkraft

Kreishaus
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen

0581-740 84

eb-uelzen@landkreis-uelzen.de

(Quelle des Vorschaubildes: pixabay)