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Ganztagsförderung für Grundschulkinder

Was bedeutet Ganztagsförderung?

Seit dem 1. August 2026 hat jedes Kind, das die erste Klasse einer Grundschule besucht, einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach § 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Jedes Kind in der 1. Klasse einer Grundschule hat jetzt ein Recht auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung. In den nächsten Jahren wird dieses Recht Schritt für Schritt ausgeweitet, bis bald alle Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse einen Anspruch darauf haben

Das Ziel dieser Förderung ist einfach:  Familien im Alltag zu unterstützen. Eltern sollen Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Ihr Kind ist nach dem Unterricht am Vormittag in der Nähe Ihres Wohnortes sicher und verlässlich aufgehoben.

In dieser gemeinsamen Zeit geht es um mehr als nur Aufpassen. Je nach den Möglichkeiten der Schule wird die Zeit für folgende Dinge genutzt:

  • Gemeinsames soziales Lernen und Spielen
  • Betreuung bei den Hausaufgaben
  • Einfache Freizeit- und Sportangebote

Wie lange wird mein Kind betreut? 

Das Gesetz sieht eine Betreuung von 8 Stunden am Tag an allen 5 Werktagen (Montag bis Freitag) vor. Die Zeit des Schulunterrichts am Vormittag zählt hier schon mit.

Welche Kosten entstehen für Sie?

  • Während der Schulzeit: Die normale Betreuung am Nachmittag an den Ganztagsschulen ist für Sie kostenlos. Sie bezahlen lediglich das Mittagessen für Ihr Kind.
  • In den Ferien: Wenn Ihr Kind an den  Ferienangeboten oder Feriencamps teilnimmt, können dafür zusätzliche Gebühren anfallen.

 

 

Ganztagsgrundschule
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Wo finde ich Ferienbetreuung
Übersicht aller Ferienangebote, flexible Anmeldung pro Ferienwoche über das Buchungsportal sowie Infos zu Kosten, Schließzeiten und Ermäßigungen.