Was bedeutet Ganztagsförderung?
Seit dem 1. August 2026 hat jedes Kind, das die erste Klasse einer Grundschule besucht, einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach § 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Jedes Kind in der 1. Klasse einer Grundschule hat jetzt ein Recht auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung. In den nächsten Jahren wird dieses Recht Schritt für Schritt ausgeweitet, bis bald alle Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse einen Anspruch darauf haben
Das Ziel dieser Förderung ist einfach: Familien im Alltag zu unterstützen. Eltern sollen Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Ihr Kind ist nach dem Unterricht am Vormittag in der Nähe Ihres Wohnortes sicher und verlässlich aufgehoben.
In dieser gemeinsamen Zeit geht es um mehr als nur Aufpassen. Je nach den Möglichkeiten der Schule wird die Zeit für folgende Dinge genutzt:
Wie lange wird mein Kind betreut?
Das Gesetz sieht eine Betreuung von 8 Stunden am Tag an allen 5 Werktagen (Montag bis Freitag) vor. Die Zeit des Schulunterrichts am Vormittag zählt hier schon mit.
Welche Kosten entstehen für Sie?