Sprachbildung & Sprachförderung

Mit der gesetzlichen Verankerung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen ist jede Kita in Niedersachsen verpflichtet, die Sprachentwicklung jedes Kindes zu beobachten, zu dokumentieren und die „Kommunikation, Interaktion und die Entwicklung von Sprachkompetenz kontinuierlich und alltagsintegriert zu fördern“ (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 NKiTaG).

Spätestens zu Beginn des letzten Kindergartenjahres ist für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung die Sprachkompetenz zu erfassen und ein Entwicklungsgespräch darüber mit den Erziehungsberechtigten zu führen sowie bei festgestellten besonderen Sprachförderbedarfen eine individuelle und differenzierte Förderung auf Grundlage des pädagogischen Konzepts durch die Kita-Fachkräfte vorzunehmen. Ein weiteres Entwicklungsgespräch hat zum Ende des Kindergartenjahres vor der Einschulung mit den Erziehungsberechtigten unter Beteiligung der aufnehmenden Grundschule stattzufinden (vgl. § 14 NKiTaG).

Das Land Niedersachsen gewährt den örtlichen Trägern der Jugendhilfe seit dem 01.08.2018 für die Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenzen eine besondere Finanzhilfe gem. § 31 NKiTaG.

Auf Basis eines zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen Trägern von Tageseinrichtungen seines Zuständigkeitsbereiches gemeinsam vereinbarten „Regionalen Sprachförderkonzeptes“ kann über die besondere Finanzhilfe zusätzliches pädagogisches Fachpersonal eingestellt bzw. die Verfügungs- und Leitungszeiten vorhandener Fachkräfte aufgestockt werden. Daneben können die Mittel auch für die Qualifizierung von Kräften in Kindertageseinrichtungen sowie für Fachberatung verwendet werden. Die besondere Finanzhilfe wird auf Antrag des örtlichen Trägers jeweils für ein Kindergartenjahr gewährt, steht aber grundsätzlich dauerhaft zur Verfügung.

 

Programme des Bundes zur Sprachbildung und Sprachföderung:

Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2016 die sprachliche Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit.

Im Landkreis Uelzen nehmen 17 Kindertagesstätten an dem Bundeprogramm teil. 

Weiter Informationen erhalten Sie hier:  https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/