Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei entsprechend verfügbarer Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche per Corona-Schnelltest (PoC-Antigen-Test) testen lassen. Gemäß Coronavirus-Testverordnung können zum Beispiel Ärzte, Apotheken und privat betriebene Testzentren diese "Bürgertestungen" durchführen. Nach und nach soll dieses Angebot ausgebaut werden.
Neben den Schnelltests, die u.a. Ärzte und Apotheken anbieten, wurden sogenannte Selbst- oder Laientests zugelassen, die privat erworben und durchgeführt werden können.
Durchführung von Selbst- und Laientests
Bei ersten Einzelhändlern können Sie bereits Selbsttests zur eigenen Anwendung erwerben. Die zugelassenen Selbst-/Laientests finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte: >>> https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
Bei positivem Selbsttest-Ergebnis:
- Geteste Person muss sich absondern (zu Hause bleiben), Kontakte einstellen und einen PCR-Test vornehmen lassen.
- Bitte wenden Sie sich dazu unverzüglich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis und nicht direkt an das Gesundheitsamt.
- Mittels PCR-Test wird das Ergebnis überprüft und Ihre Hausarztpraxis informiert das Gesundheitsamt über Ihren Verdachtsfall.
- Sie werden entweder durch die jeweilige Teststelle oder das Gesundheitsamt über das PCR-Testergebnis informiert.
Durchführung von Schnelltests
Durch das Gesundheitsamt können z. B. Ärzte, Apotheken, Zahnärzte, gemeindliche und private Testzentren, Hilfs- und Rettungsorganisationen oder Privatpersonen beauftragt werden. Arztpraxen haben gemäß der Testverordnung automatisch die Berechtigung zur Durchführung der Bürgertestung.
Die bereits vorhandene Teststruktur wird im Landkreis Uelzen stetig ausgebaut. Die folgende Übersicht der Teststellen im Kreisgebiet wird fortlaufend aktualisiert.
Bei positivem Schnelltest-Ergebnis:
- Geteste Person muss sich absondern (nach Hause gehen), Kontakte einstellen und einen PCR-Test vornehmen lassen.
- Bitte erfragen Sie direkt bei der jeweiligen Schnellteststelle, wo Sie einen PCR-Test durchführen lassen können. (Ggf. kann die PCR-Testung direkt bei der Teststelle durchgeführt werden.)
- Positive Schnelltestergebnisse müssen die Teststellen namentlich am gleichen Tag an das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg melden. Bitte dazu folgenden Meldebogen mit dem Stichwort "Schnelltest" per E-Mail an info@gesundheitsamt-ue-dan.de senden.
Download für Teststellen: >>> Meldeformular gemäß §§ 6, 8, 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für einen positiven SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest /Selbsttest
- Sie werden entweder durch die jeweilige Teststelle oder das Gesundheitsamt über das PCR-Testergebnis informiert.